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   BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87   

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https://dejure.org/1987,5567
BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87 (https://dejure.org/1987,5567)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1987 - 1 StR 331/87 (https://dejure.org/1987,5567)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1987 - 1 StR 331/87 (https://dejure.org/1987,5567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs - Feststellungen zum Tatvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

    Auszug aus BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87
    Weil jedoch der Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB), Spezialfall der Freiheitsberaubung und diese bei Konkurrenz im Regelfall verdrängend, Antragsdelikt ist, läßt die Rechtsprechung in solchem Fall auch eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nur bei Strafantrag zu (vgl. BGHSt 19, 320; BGH, Urt. vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Beschl. vom 7. Februar 1978 - 5 StR 27/78).
  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87
    Weil jedoch der Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB), Spezialfall der Freiheitsberaubung und diese bei Konkurrenz im Regelfall verdrängend, Antragsdelikt ist, läßt die Rechtsprechung in solchem Fall auch eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nur bei Strafantrag zu (vgl. BGHSt 19, 320; BGH, Urt. vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Beschl. vom 7. Februar 1978 - 5 StR 27/78).
  • BGH, 07.02.1978 - 5 StR 27/78

    Anforderungen an das Stellen eines Strafantrages im Fall des § 238 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87
    Weil jedoch der Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB), Spezialfall der Freiheitsberaubung und diese bei Konkurrenz im Regelfall verdrängend, Antragsdelikt ist, läßt die Rechtsprechung in solchem Fall auch eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nur bei Strafantrag zu (vgl. BGHSt 19, 320; BGH, Urt. vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Beschl. vom 7. Februar 1978 - 5 StR 27/78).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78

    Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87
    Dies gilt auch, wenn es - wie hier - nur zu einer (straflosen) versuchten Entführung kommt (BGH, Beschl. vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78).
  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 462/94

    Versuch - Straflosigkeit - Entführung - Menschenraub - Freiheitsberaubung -

    Das gilt auch für eine zum Zwecke der Entführung begangene Freiheitsberaubung, selbst wenn die Entführung, wie hier, nur bis zum - nicht strafbaren - Versuch gediehen ist (vgl. BGHSt 19, 320; BGH NStZ 1988, 70 f; BGHR StGB § 239 Abs. 1 Strafantrag 1; § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8).
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 172/91

    Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Entführung gegen den Willen des

    Dies gilt auch dann, wenn eine Verurteilung wegen Entführung gegen den Willen der Entführten nicht möglich ist, weil - wie hier - der erforderliche Strafantrag fehlt (BGHR StGB § 239 I Strafantrag 1).
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